Fürth akzeptiert Urteil nicht.

Da das Berliner Vewaltungsgericht nicht in allen Punkten zustimmte, legt die Stadt Berufung ein. Außerdem ist die Petition an den Landtag weiterhin noch nicht abschließend behandelt. Siehe Links zu Presseartikel,  Fürther Nachrichten vom 16.01.2013.

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